Update: Widerrufsbutton
Shownotes
In unserer neuen Update-Folge sprechen wir heute über den Widerrufsbutton, der verpflichtend für alle Händler am 19. Juni 2026 in Kraft tritt. Er soll deine Rechte als Verbraucher stärken und den Widerruf bei Online-Käufen transparenter, sicherer und einfacher machen.
Was du dabei beachten musst und wie du den Widerrufsbutton erkennst und nutzt, erklären wir dir in unserer Update-Folge.
Du hast Fragen oder einen Fall für die Verbraucherhelden? Schreib uns unter podcast@verbraucherzentrale.bayern! Mehr Infos: www.verbraucherzentrale.bayern
Diese Episode ist eine Produktion des Projekts “Wirtschaftlicher Verbraucherschutz”, gefördert vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.
Artikel zum Thema:
Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen | Verbraucherzentrale Bayern
Transkript anzeigen
00:00:03:
00:00:08: Hallo zusammen und willkommen zu unserer kleinen Update-Folge.
00:00:12: Mein Name ist Anni Edinger, ich bin Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern.
00:00:16: Bei mir ist heute meine Kollegin Simone Bub, Expertin für Verbaucherrecht.
00:00:21: Schön, dass du da bist, Simone!
00:00:23: Hallo, Anni!
00:00:25: Simone, du bist heute hier um uns alles zum neuen Wiederrufsparten zu erzählen Aber erst mal von vorne.
00:00:31: Was ist denn bisher passiert?
00:00:42: Das heißt, ich muss mich nicht mehr umständlich um einschreiben oder Briefe kümmern und die schicken oder vielleicht irgendeinen Kontaktformular ausfüllen.
00:00:58: Sondern ich kann als Verbraucherin online auch dort auf der Seite klicken und den Vertrag online direkt auf der Webseite
00:01:05: widerrufen.".
00:01:07: Ja das ist ja wirklich praktisch!
00:01:09: Wie schaut denn so ein Wiederrufsbutton aus?
00:01:12: Dieses Widerrufs-Button ist so ein bisschen irreführende Begriff, weil das muss kein Button sein.
00:01:17: Das kann auch einen Link sein auf der Homepage zum Beispiel.
00:01:19: Es muss aber ganz klar beschriftet sein dass ich sehe okay hier kann Ich den Vertrag wieder rufen.
00:01:24: also es muss wirklich hervorgehoben sein und klare Schrifte sein Zum Beispiel mit Vertrag wider Rufen oder Wiederruf erklären Und nicht zb Service Anfrage oder sowas so.
00:01:33: was darf nicht draufstehen.
00:01:34: Also es muss für mich als Verbraucherin ganz ersichtlich sein Hier kann ich meinen Vertrag
00:01:39: Und gilt das für alle Verträge?
00:01:42: Ja, es gilt tatsächlich für alle verträge die ich online abgeschlossen habe.
00:01:46: Die ich als Verbraucherin mit einem Unternehmer online abgeschlossene habe.
00:01:50: Er muss eben über eine Online-Benutze über Fläche geschlossen werden.
00:01:53: Das ist so ein sperriges Wort.
00:01:54: Über eine Website muss sich halt zum Beispiel eingekauft haben oder über einen Onlineformular auch über eine Buchungsseite für Plattformen und Marktplätze gilt das auch oder auch über einer App.
00:02:05: Wie genau ist dann der Ablauf?
00:02:06: wie funktioniert das?
00:02:08: Das ist ein zweistufiges Verfahren.
00:02:10: Also ich klicke drauf, dann öffnet sich im ersten Schritt eine Seite oder einen Fenster.
00:02:14: da muss ich angeben um welchen Vertrag handelt das ich denn.
00:02:16: zum Beispiel gebe die Bestellnummer ein oder ich gebe meinen Namen ein oder meine E-Mail Adresse je nachdem wie man den Vertrag dann identifizieren kann.
00:02:24: und dem zweiten Schritt da klick ich meistens auf weiter unter unten kommt dann Widerruf bestätigen und dann löst das bei dem Unternehmen eine automatische Mail aus an mich.
00:02:35: Ich kriege eine Eingangsbestätigung, dass mein Widerwurf abgegeben wurde.
00:02:39: Aber ist damit schon den Vertrag wirksam wiederrufen?
00:02:42: Nein da muss man ein bisschen aufpassen.
00:02:45: der Vertrag ist noch nicht wirksam widerrufen.
00:02:47: ich habe ihn nur wirksam abgegeben weil es muss im Hintergrund schon geprüft werden.
00:02:50: hab ich die Frist eingehalten?
00:02:52: das sind ja meistens vierzehn Tage Wiederrufsfrist.
00:02:55: Oder kann ich aus irgendeinem Grund zum Beispiel nicht widerrufen, habe ich ausnahmsweise kein Wiederrufsrecht?
00:02:59: Das muss noch geprüft werden.
00:03:00: Aber wirksam abgegeben hab' ich den Widerruf.
00:03:04: Was mich jetzt noch frage, welche Daten dürfen die Unternehmen denn abfragen?
00:03:09: Also es ist natürlich immer schwierig weil da könnte man ja theoretisch sehr viele Daten abfragen.
00:03:13: aber es soll möglichst einfach gehalten werden für uns als Verbraucher und Verbraucherninnen.
00:03:18: Es dürfen die Daten nur abgefragt werden, die wirklich nötig sind Zum Beispiel der Name von mir Als Verbraacherin Meine E-Mail Adresse, dass Sie mir eben diese Bestätigung schicken können.
00:03:28: Der Vertrag muss identifiziert werden können mit zum Beispiel einer Vertragsnummer oder einer Bestellnummer und das war es eigentlich auch schon.
00:03:36: Simone jetzt mal Hand auf's Herz!
00:03:37: Hilft mir diese Videoruffunktion wirklich weiter?
00:03:42: Es hilft schon weiter weil ich habe wie wir eingangs schon gesagt hatten Ich hab' dieser Arbeit nicht mehr gegebenenfalls sogar per Einschreibenrückscheinen zur Post gehen muss oder einen Einschreibern aufgeben kann, sondern ich kann den Vertrag genauso schnell wie ich ihn schließen kann online.
00:03:55: Kann nicht ihn auch wiederrufen.
00:03:56: also es ist für mich eine Vereinfachung.
00:03:59: Es macht das für mich transparenter als Verbraucherin.
00:04:01: Es ist schon sinnvoller.
00:04:03: Ich muss auch nicht lange nach Kontaktmöglichkeiten suchen.
00:04:06: wo muss sich denn ein Brief hinschicken?
00:04:07: Sondern das hilft mir weiter.
00:04:10: Unser Helden-Tipp zum Abschluss.
00:04:12: Immer erstmal durchatmen und bei uns informieren.
00:04:14: www.verbraucherzentrale.bayern.
00:04:17: Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten
00:04:27: Mal!
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